Das Gesundheitswissenschaftliche Journal ist bestrebt, bei den in der Zeitschrift veröffentlichten Inhalten ein Höchstmaß an Integrität zu wahren.
Das Gesundheitswissenschaftliche Journal folgt den Grundsätzen des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) zur Bekämpfung von Fehlverhalten und verpflichtet sich, Fehlverhaltensvorwürfe zu untersuchen, um die Integrität der Forschung sicherzustellen.
Verantwortliche Forschungspublikation: Verantwortlichkeiten der Autoren
Die in den Artikeln berichtete Forschung muss auf ethische und verantwortungsvolle Weise durchgeführt werden und allen relevanten Gesetzen entsprechen. Autoren müssen sich an wissenschaftliches Fehlverhalten und Verstöße gegen die Veröffentlichungsethik erinnern und es unterlassen
Autoren sollten ihre Ergebnisse klar, ehrlich und ohne Erfindungen, Verfälschungen oder unangemessene Datenmanipulationen präsentieren. Die Autoren garantieren die Originalität ihres Materials und sollten sich bemühen, ihre Methoden klar und eindeutig zu erläutern, damit ihre Ergebnisse häufig von anderen bestätigt werden.
Autoren sollten eine entsprechende Urheberschaft und Anerkennung angeben. Autoren müssen es unterlassen, die Beziehung eines Wissenschaftlers zu veröffentlichten Arbeiten absichtlich falsch darzustellen. Alle Autoren müssen maßgeblich zur Forschung beigetragen haben. Mitwirkende, die weniger wesentliche Beiträge zur Forschung oder zur Veröffentlichung geleistet haben, werden oft gewürdigt, sollten aber nicht als Autoren identifiziert werden.
Autoren müssen die Zeitschrift informieren, wenn sie einen unmittelbaren oder indirekten Interessenkonflikt mit Herausgebern oder Mitgliedern des Herausgebergremiums oder des internationalen wissenschaftlichen Komitees haben.
Veröffentlichungsentscheidung
Die Zeitschrift Gesundheitswissenschaftliches Journal verwendet ein doppelblindes Begutachtungsverfahren. Alle Beiträge werden zunächst vom Herausgeber bewertet. Für die Auswahl, Bearbeitung und Entscheidung darüber, welche der bei der Zeitschrift eingereichten Artikel den redaktionellen Zielen entsprechen und somit veröffentlicht werden, liegt die alleinige Verantwortung des Herausgebers. Jede als geeignet erachtete Arbeit wird an zwei unabhängige Gutachter geschickt, die Experten auf ihrem Gebiet sind und bereit sind, die genaue Qualität der Arbeit zu beurteilen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit obliegt dem Herausgeber.
Die Entscheidung, eine Arbeit zu veröffentlichen, wird immer an ihrer Bedeutung für Forscher, Praktiker und potenzielle Leser gemessen. Redakteure sollten unvoreingenommene Entscheidungen unabhängig von kommerziellen Erwägungen treffen.
Die Entscheidungen und Handlungen des Herausgebers werden durch ethische und rechtliche Anforderungen wie die eigenen Regelungen zu Urheberrechtsverletzungen und Plagiaten eingeschränkt.
Redakteure, die endgültige Entscheidungen über Manuskripte treffen, sollten sich aus redaktionellen Entscheidungen zurückziehen, wenn sie Interessenkonflikte oder Beziehungen berücksichtigen müssen, die potenzielle Probleme bei Artikeln mit sich bringen. Die Verantwortung für die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung liegt bei einem Herausgeber, bei dem keine Interessenkonflikte bestehen.
Interessenkonflikt
Der Chefredakteur, die Mitglieder des Redaktionsausschusses und des wissenschaftlichen Ausschusses sowie die Gutachter ziehen sich zurück, wenn ein Interessenkonflikt bezüglich eines oder mehrerer Autoren oder des Inhalts eines zu bewertenden Manuskripts besteht.
Die Zeitschrift vermeidet sämtliche Interessenkonflikte zwischen Autoren, Gutachtern und Mitgliedern der Redaktion und des internationalen wissenschaftlichen Ausschusses.
Peer-Review
Für jeden eingereichten Artikel ist ein Mitglied der Redaktion oder des internationalen wissenschaftlichen Komitees verantwortlich, das sich verpflichtet, ihn von zwei Experten auf diesem Gebiet bewerten zu lassen, die ihn anonym bewerten.
Rezensierte Artikel werden von den Redaktionsmitgliedern und Gutachtern des Gesundheitswissenschaftlichen Journals vertraulich behandelt .
Fehlverhalten erkennen und verhindern
In keinem Fall dürfen eine Zeitschrift und Mitglieder der Redaktion zu Fehlverhalten jeglicher Art ermutigen oder wissentlich zulassen, dass ein solches Fehlverhalten Platz findet.
Die Mitglieder der Redaktion des Gesundheitswissenschaftlichen Journals sollen Fehlverhalten verhindern, indem sie Autoren und Gutachter über das von ihnen geforderte moralische Verhalten informieren. Mitglieder des Redaktionsausschusses, des wissenschaftlichen Ausschusses und Gutachter werden gebeten, sich an alle Arten von Fehlverhalten zu erinnern, um Artikel zu erkennen, in denen wissenschaftliches Fehlverhalten jeglicher Art aufgetreten ist oder vorzuliegen scheint, und um die Vorwürfe entsprechend zu beeinflussen.
Richtlinien im Falle eines Widerrufs oder einer Korrektur
Verantwortlichkeiten der Redaktion
Im Falle eines Fehlverhaltens ist der Herausgeber der Zeitschrift „Gesundheitswissenschaftliches Journal“ für die Lösung des Problems verantwortlich. Er oder sie kann mit dem anderen Mitherausgeber, Mitgliedern der Redaktion, Gutachtern und Experten auf diesem Gebiet zusammenarbeiten.
Datenzugriff und -speicherung
Gegebenenfalls ermutigen die Herausgeber der Zeitschrift „Gesundheitswissenschaftliches Journal“ die Autoren, die Informationen weiterzugeben, die Forschungspublikationen unterstützen. Unter Forschungsdaten versteht man die Ergebnisse von Beobachtungen oder Experimenten, die Forschungsergebnisse bestätigen. Die Redakteure ermutigen die Autoren, die Bereitstellung ihrer Daten in einer Datenerklärung anzugeben, die dem eingereichten Artikel beigefügt ist. Mit der Info-Erklärung machen Autoren häufig transparent, welche Informationen sie im Artikel verwendet haben.
Verantwortliche Forschungspublikation: Verantwortlichkeiten der Gutachter
Alle Gutachter müssen die redaktionellen Richtlinien und die Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Kunstfehlern kennen und berücksichtigen.
Die Fachzeitschrift „Gesundheitswissenschaftliches Journal“ verlangt von potenziellen Gutachtern, dass sie über wissenschaftliche Expertise oder umfangreiche Berufserfahrung in einem relevanten Fachgebiet verfügen. Sie müssen kürzlich Forschungsarbeiten durchgeführt und von ihren Kollegen anerkannte Fachkenntnisse erworben haben. Potenzielle Gutachter sollten persönliche und berufliche Informationen bereitstellen, die zutreffend sind und ihr Fachwissen angemessen wiedergeben.
Alle Gutachter müssen sich ebenfalls zurückziehen, wenn sie wissen, dass sie für die Bewertung eines Manuskripts nicht qualifiziert sind, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Bewertung des Materials nicht objektiv sein wird, oder wenn sie glauben, dass sie sich in einem Interessenkonflikt befinden.
Rezensierte Artikel werden von Gutachtern und Mitgliedern der Redaktion und des internationalen wissenschaftlichen Ausschusses vertraulich behandelt.
Gutachter sollten auf relevante veröffentlichte Arbeiten hinweisen, die im begutachteten Material noch nicht zitiert wurden. Bei Bedarf kann der Herausgeber einen entsprechenden Korrekturantrag stellen. Die Gutachter werden gebeten, Arbeiten zu identifizieren, bei denen wissenschaftliches Fehlverhalten aufgetreten ist oder vorzuliegen scheint, und die Redaktion zu informieren, die jeden Fall entsprechend behandeln wird.
Urheberrecht, Originalität des Inhalts, Plagiat und Reproduktion:
Das geistige Eigentum und Urheberrecht am ursprünglichen Inhalt aller wissenschaftlichen Beiträge verbleibt bei den Autoren. Die Autoren gewähren im Gegenzug für die Veröffentlichung in der Zeitschrift eine exklusive Lizenz für die Erstveröffentlichung und geben der Zeitschrift das Recht, die Beiträge zu produzieren und zu verbreiten, sei es gemeinsam mit anderen Artikeln oder einzeln, und in allen bekannten oder künftigen Medien, Formen.
Die Autoren garantieren die Originalität ihres Materials und veröffentlichen keine Texte, die den Anschein erwecken, gegen diese zu verstoßen. Plagiate und falsche oder absichtlich irreführende Angaben stellen ein Verhalten dar, das im Widerspruch zur Ethik wissenschaftlicher Veröffentlichungen steht; Sie gelten daher als inakzeptabel.
Kein wesentlicher Teil des Artikels darf zuvor entweder als Artikel oder als Kapitel veröffentlicht worden sein oder für eine Veröffentlichung an anderer Stelle in Betracht gezogen werden.
Wenn die Autoren beabsichtigen, ihren Artikel in anderen Publikationen oder für einen anderen Zweck und mit welchen Mitteln auch immer zu reproduzieren, müssen sie die schriftliche Genehmigung der Redaktion einholen.
Zugriff, Lizenzierung und Archivierung:
Artikel werden im Open Access veröffentlicht. Es fallen keine entsprechenden Abonnements oder Pay-per-View-Gebühren an. Sämtliches Material wird unter den Bedingungen der Creative Commons Attribution-Noncommercial-No Derivatives 4.0 International-Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0) zur Verfügung gestellt.
Der Inhalt der Zeitschrift „Gesundheitswissenschaftliches Journal“ wird in mehreren Exemplaren von Open Edition archiviert, einem Herausgeber von frei zugänglichen Online-Büchern und Zeitschriften, die länger erscheinen. Open Edition behält den freien Zugang bei und wird weiterhin alle Archive online verfügbar machen.
Vertraulichkeitsrichtlinie
Die Namen von Autoren, Gutachtern und Mitarbeitern sowie die Namen ihrer Organisationen und institutionellen Zugehörigkeiten, die die Zeitschrift während ihrer Tätigkeit aufzeichnet, bleiben vertraulich und dürfen über die Unterzeichnung der veröffentlichten Artikel hinaus nicht für kommerzielle oder öffentliche Zwecke verwendet werden . Allerdings können diese Informationen manchmal von staatlichen Zuschussgebern verlangt werden. Bei der Übermittlung dieser Informationen ist die Anonymität der Peer-Review-Auswahl zu wahren. Eine Liste mit den Namen der Autoren, Gutachter und Mitarbeiter sowie der Namen ihrer Organisationen und institutionellen Zugehörigkeiten wird ohne explizite Verknüpfung der genannten Personen übermittelt.
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